Praxistest der Notfalldaten beginnt

NOVEDAS leistet für die Bundesärztekammer die operative Projektleitung und Telematik Beratung für das NFDM in der gematik und steuert die Erstellung der anwendungsspezifischen Konzepte und Spezifikationen, wie z. B. Datenschutz- und Sicherheitskonzept, Spezifikation des Informationsmodells und der Fachmodule für stationären und mobilen Einsatz sowie Leitfaden zur optimalen Einbindung in bestehende Systeme bei Ärzten und in Krankenhäusern (PVS/KIS). Hierzu gehören alle Aufgaben des klassischen Projektmanagements, wie Planung, Ressourcen- und Risikomanagement, aber auch die fachliche Koordination mit dem Gesellschafter, Berichtswesen und Gremienarbeit sowie Steuerung externer Projektpartner. Mit der Steuerung des Vorhabens NFDM-Sprint tragen wir wesentlich dazu bei, zielgerichtet und effizient wichtige Erkenntnisse für die Umsetzung des NFDM mit der eGK zu gewinnen.

In einem Zeitraum von sechs Monaten werden ab Juni 2016 Ärzte aus der Region Münster und Umgebung für rund 4000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. An dem Test nehmen 32 Hausärzte und Internisten zusammen mit Kollegen am Universitätsklinikum Münster teil. Gestern kamen sie zu einer ersten Informationsveranstaltung zusammen.
Ziel des Pilotprojekts „NFDM-Sprint“ ist es, zu untersuchen, ob die Anlage von Notfalldaten unter realen Bedingungen in Praxen und einem Krankenhaus funktioniert. Dieser Test ist ein wichtiger Schritt für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, deren Einführung der Gesetzgeber ab 01.01.2018 vorschreibt und die anschließend jedem gesetzlich Versicherten freiwillig zur Verfügung stehen werden.

„Um zukünftig Akzeptanz für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu erreichen, muss diese Anwendung praktikabel sein, also im medizinischen Alltag den Bedürfnissen der Ärzteschaft und der Patienten entsprechen. Das wollen wir mit NFDM-Sprint sicherstellen“, sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. Die Bundesärztekammer verantwortet als beauftragter Gesellschafter der gematik die Entwicklung des Notfalldaten-Managements. „Eine gute Anwendung wird nur dann gelingen, wenn sie zusammen mit ärztlichen Kollegen entwickelt wird. Daher bin ich besonders für das Engagement aller Beteiligten dankbar“, betont Bartmann.

Bis zum Projektstart werden das Universitätsklinikum Münster und der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData Praxiscomputer GmbH, als Auftragnehmer der gematik die Projektteilnehmer schulen und die Praxis-IT vorbereiten. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts NFDM-Sprint übernehmen der Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und die Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster.

Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz (NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Beide werden künftig auf der eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufeausweises auch ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen.
Vor weiteren Erprobungen und schließlich der bundesweiten Einführung sollen im Pilotprojekt NFDM-Sprint vor allem zwei Punkte untersucht werden: Wie gut funktioniert der Prozess der Anlage von NFD und DPE durch Ärzte mithilfe ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems und wo liegen Verbesserungspotenziale. Die Daten werden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK gespeichert.

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Der gesetzliche Auftrag der gematik GmbH gemäß §291a SGB V ist die Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen, der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Heilberuflern, Kostenträgern und Versicherten. Die gematik entwickelt die übergreifenden IT-Standards für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sowie für den Aufbau und Betrieb einer bundesweiten, interoperablen und sektorenübergreifenden Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur). Sie trägt dabei die Gesamtbetriebsverantwortung und ist für den künftigen Wirkbetrieb zudem Testzentrum und Zulassungsstelle für alle industriellen Produkte der Telematikinfrastruktur. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, also der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der Deutsche Apothekerverband.